AGB

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Anwendungsbereich
Für alle Lieferungen, auch solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen, sind ausschließlich die nachstehenden Bedingungen
maßgebend. Etwaige von diesen Bedingungen abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nur dann, wenn sie von uns ausdrücklich
schriftlich bestätigt sind. Die eventuelle rechtliche Unwirksamkeit eines Teils dre nachstehenden Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

2. Angebot und Vertragsabschluß
Unsere Angebote erfolgen stets, soweit sie nicht befristet sind, freibleibend. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von
uns schriftlich bestätigt sind. Für den Inhalt des Vertragsverhältnisses ist ausschließlich unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
Muster gelten als Typmuster, die Eigenschaften des Musters werden nicht zugesichert.

3. Lieferung
Die Lieferung erfolgt, falls nicht anders vereinbart ist, innerhalb der vereinbarten Lieferzeit ab unserem jeweiligen Auslieferungslager.
Umstände, welche die Herstellung oder Lieferung verkaufter Waren unmöglich machen oder übermäßig erschweren, ebenso alle Fälle
höherer Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebs- und Verkehrsstörungen und dergleichen, auch soweit sie unsere Lieferanten
betreffen, entbinden uns für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkungen von der Lieferpflicht. Zu einer Nachlieferung der
Ausgefallenen Mengen sind wir nicht verpflichtet. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist ausgeschlossen, es sei den,
der Schaden ist von uns oder unseren Beauftragten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden.

4. Versand
Wir senden und verpacken nach unserem bestem Ermessen. Als Nachweis einwandfreier Verpackung genügt die unbeanstandete
Annahme der Ware durch den Spediteur oder Frachtführer. Die Ware reist in allen Fällen auf Gefahr des Käufers, so daß etwaige auf
dem Beförderungsweg entstehende Beschädigungen oder Gewichtsverluste zu Lasten des Käufers gehen.

5. Mängelrüge
Im Falle begründeter Mängelrügen und Beanstandungen sind wir lediglich verpflichtet, die gelieferte Ware zurückzunehmen und nach
unserer Wahl entweder den Kaufpreis entsprechend dem Anteil der gerügten oder beanstandeten Ware zu der Gesamtlieferung zu
ermäßigen oder mangelfreie Ersatzware zu liefern. Sofern wir Ersatzlieferung gewählt haben und diese fehlschlägt, leben die gesetzlichen
Rechte des Käufers auf Rückgängigmachung des Vertrages oder auf Herabsetztung des Kaufpreises wieder auf. Darüber hinausgehende
Ansprüche, insbesondere Ersatz von Folgeschäden, sind ausgeschlossen.

6. Zahlung
Für die Rechnungsstellung sind allein die von unserem Werk oder unseren Auslieferungslagern bei Abgang ermittelten Mengen und
Gewichte maßgebend. Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung und Ware rein netto zahlbar, sofern nicht etwas anderes
schriftlich vereinbart ist. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir unter Vorbehalt der Geltendmachung etwaigen weiteren
Verzugsschadens berechtigt, Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Wechseldiskontsatz der Deutschen Bundesbank ab Verfalltag
bis zum Zahlungstag in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus sind wir berechtigt, die Versendung weiterer Lieferungen bis zur Zahlung
aller fälligen Rechnungen aufzuschieben. Wir behalten uns das Recht vor, unseren Anspruch auf Kaufpreiszahlungen an Dritte abzutreten.

7. Zahlungsverzug
Ist der Käufer mit der Zahlung im Verzug oder hat er seine Zahlungen eingestellt oder liegen Tatsachen vor, welche geeignet sind, die
Kreditwürdigkeit des Käufers herabzumindern, so sind wir ohne weiteres berechtigt, die sofortige Bezahlung sämtlicher Lieferungen
oder die sicherungsweise Rückgabe der gelieferten Ware zu fordern sowie nach unserem Ermessen Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung für noch zu liefernde Waren zu verlangen oder ganz vom Vertrag zurückzutreten.

8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sowie bis zur Zahlung aller früheren Warenlieferungen innerhalb der Geschäftsbindung
- einschließlich aller Nebenforderungen - bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigt, die
Waren an Dritte zu verfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Im Falle einer Pfändung durch Dritte hat uns der Käufer hiervon unverzüglich
zu benachrichtigen. Soweit der Käufer unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware verarbeitet oder umbildet, gelten wir als
Hersteller im Sinne des § 950 BGB und erwerben das Eigentum gegebenenfalls Miteigentum, an den Zwischen- oder Enderzeugnissen.
Der Käufer ist nur Verwahrer. Er ist berechtigt, die Ware oder das hieraus hergestellte Fabrikat im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu
veräußern. Die aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund gegen Dritte entstehenden Forderungen tritt er hiermit
sämtlich an uns zur Sicherung ab, und zwar auch insoweit, als er die Ware verarbeitet hat. Solange der Käufer seine
Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, ist er ermächtigt, diese Forderungen für unsere Rechnung einzuziehen.
Die Aufrechnung gegenüber unserer Kaufpreisforderung ist ausgeschlossen, wenn nicht die Gegenforderung unbestritten und rechtskräftig
festgestellt worden ist.

9. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Köln.

10. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für Vollkaufleute gilt Köln als vereinbart.